Sehr geehrte Damen und Herren des Aktionsbündnisses,

nach wie vor haben wir Verständnis dafür, dass das Aktionsbündnis eine Einschränkung der akutstationären Versorgung in Schongau nach einer Fertigstellung eines zentralen akutstationären Landkreiskrankenhauses befürchtet. Jedoch: Indem Sie Befürchtungen wiederholen, ohne auf die seit Monaten öffentlich gemachten Fakten einzugehen, führt diese Diskussion zu keinem gemeinsamen Verständnis des Umgangs mit Realitäten im Gesundheitswesen, speziell in unserem Landkreis.

Wir plädieren deshalb dafür, dass Fakten die Diskussion leiten, wenn es um die Zukunftsgestaltung der Krankenhausversorgung in unserem Landkreis geht.

Der deutschlandweit renommierte medizinische Gesundheitsexperte und Gutachter Prof. Dr. med. Norbert Roeder (ehemaliger ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Münster) hat Ihnen sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern mehrfach, ausführlich und transparent sein Gutachten und die Grundlagen für seine Empfehlung dargestellt.

An seinen zwei Hauptbotschaften hat sich nichts geändert:

Laut Gutachter hat die Verlagerung des akutstationären Standortes Schongau nur wenig Einfluss auf die aktuelle/akute Notfallversorgung.

Schon heute werden die meisten Notfallpatienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall aus dem gesamten Landkreis in Weilheim versorgt, weil dort der Herzkatheter verfügbar ist und auch die Entfernung von Blutgerinnseln aus den Hirngefäßen bei Schlaganfallpatienten zusammen mit den Spezialisten vom Münchner Universitätsklinikum rechts der Isar (MRI) erfolgen kann.

Eine weitere entscheidende Tatsache hat der Gutachter nochmals belegt und bestätigt: wir werden schlicht und einfach nicht mehr das nötige ärztliche oder pflegerische Personal bekommen, um zwei gleiche Standorte vorzuhalten. Das ist ein deutschlandweiter Fakt.

Sie, das Aktionsbündnis, sprechen davon, negative Folgen seien zu befürchten, wenn ein zentrales akutstationäres Landkreiskrankenhaus errichtet würde und Schongau in ein Ambulanzzentrum umgewandelt würde. Hierzu führt der Gutachter aus, dass der Standort Schongau nach den bundesweiten G-BA Richtlinien einen sogenannten Sicherstellungszuschlag erhalten müsste, wenn es bei Wegfall ein Versorgungsproblem gäbe. Nachdem dieser Zuschlag in der Vergangenheit genau einmal für ein Jahr gewährt wurde, entfiel dieser wieder sofort im Folgejahr, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt waren (Besiedelungsdichte im Umkreis von 30-PKW-Fahrzeitminuten um das Krankenhaus <=100 Einwohner/qkm).

 

Darüber hinaus ziehen Sie den Krankenhaussimulator der gesetzlichen Krankenkassen als Argumentationsstütze heran. Demnach seien die Wege ohne das Krankenhaus in Schongau für zu viele Menschen zu weit. Das stimmt. Denn der Simulator kann nur die Krankenhausstandorte berücksichtigen, die aktuell da sind. Die Ergebnisse des Simulators berücksichtigen nicht den Neubau.

Konkret:

Das Kriterium für die bestmögliche Erreichbarkeit einer Krankenhausversorgung für die Einwohner des Landkreises Weilheim Schongau ist intensiv von Prof. Roeder im Gutachten untersucht worden. Der vorgenommene Vergleich mit dem GKV-Krankenhaussimulator hinkt laut Gutachter aus folgendem Grund:

Der GKV-Simulator kann den neuen Krankenhausstandort (der bisher nicht festgelegt ist) für das zentral gelegene neu zu erstellende Kreisklinikum bei der Berechnung von Fahrzeiten noch nicht berücksichtigen. Ein neuer Standort sollte für den größten Teil der Einwohner und Einwohnerinnen besser erreichbar sein, als die heute verfügbaren verbleibenden Krankenhausstandorte bei einem fiktiven Ausblenden des Krankenhauses Schongau. Bei der richtigen Wahl eines neuen Standortes wird sich die Erreichbarkeit gegenüber der Simulation im Krankenhaussimulator deutlich ändern.

In der vom Gutachter simulierten möglichen Region für einen neuen Standort erreichen 98,1% der Einwohner des Landkreises innerhalb von 30 PKW-Minuten ein Krankenhaus, wenn die bestehenden Standorte Schongau und Weilheim-Stadt durch ein neues Kreiskrankenhaus an einem zentraleren Ort ersetzt wird.

Für die von Ihrem Bündnis vermutlich identifizierten fünf Gemeinden in der Region Schongau verbessert sich die Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt und Schlaganfall bei einem zentral gelegenen Landkreiskrankenhaus im Vergleich zur heutigen Versorgungssituation (Fahrt nach Weilheim-Zentrum (heutiges Krankenhaus) versus Fahrt nach Weilheim Süd, Polling oder Peißenberg).

Die nachfolgenden Informationen dazu wurden mit dem Falk Routenplaner am 11.02.2022 um 10:30 h ermittelt. Bei Einsatz eines Rettungsmittels (Blaulicht) sind die Fahrzeiten noch kürzer. Sie können auch zu anderen Tageszeiten kürzer sein.

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Aus der Simulation mit dem Routenplaner wird deutlich, dass die Fahrzeit kürzer vom KH-Schongau zu den jeweilig simulierten Zielen im Vergleich zur Fahrt nach Weilheim-Zentrum wird, je weiter der Standort nach Peißenberg verlagert wird (die simulierten Standorte sind fiktiv und präjudizieren keinen Standort!) Das Beispiel macht jedoch deutlich, dass die Wahl eines entsprechenden Standortes für das neue Krankenhaus die Erreichbarkeit des Krankenhauses für die Bürgerinnen und Bürger aus der Region Schongau gemäß Gutachten positiv beeinflusst.

Die mit einem Routenplaner gemessene Fahrzeit wird auch von der Verkehrslage und der für unterschiedliche Straßentypen im Routenplaner hinterlegten Fahrgeschwindigkeit beeinflusst. Um die mit dem Routenplaner ermittelten Fahrzeiten zu validieren, hat die Krankenhaus GmbH daher zusätzlich die mit dem Falk-Routenplaner durchgeführten Fahrzeitermittlungen für die fünf Gemeinden persönlich überprüft, indem die in der Tabelle dargestellten Strecken am 15.02.22 in der Mittagszeit (11:00-14:30 Uhr) mit einem normalen PKW abgefahren wurden. Dabei kam es zu folgendem Ergebnis:

Bild3

Trotz widriger Wetterlage sind die so ermittelten Fahrzeiten durchweg kürzer, als die mit dem Routenplaner ermittelten Fahrzeiten.

Wir möchten also hier in aller Eindringlichkeit dafür werben, reale Fakten nicht durch Ungenauigkeiten zu verwässern.

Ja, einige Patienten und Patientinnen aus der Region Schongau, müssen nach Fertigstellung eines neuen akutstationären Krankenhausstandortes z.T. etwas länger als heute fahren. Dafür erreichen andere Patientinnen und Patienten jedoch schneller den neuen Krankenhausstandort. Und alle erreichen in tolerabler Fahrzeit eine adäquate und zukunftsfähige Versorgung.

Die im Gutachten dargestellten Fakten sprechen eindeutig dafür, dass sich die Krankenhausversorgung durch ein neues zentral gelegenes Landkreiskrankenhaus im Vergleich zur aktuellen Situation zukünftig verbessern wird. Genau das ist das Ziel der zukünftigen Aufstellung der Krankenhausversorgung im Landkreis Weilheim-Schongau. Wie oben bereits ausgeführt erreichen heute laut Simulation des Gutachters 98,8 % der Landkreisbevölkerung ein Krankenhaus innerhalb von 30-PKW-Fahrzeitminuten. Bei einem Krankenhausneubau z.B. in der Region nahe Peißenberg wären es lt. Gutachter z.B. 98,1 %.

Wir würden uns wünschen, dass Sie Veränderungen als Chance und weniger als Bedrohung verstehen. Denn unsere Gesundheitsversorgung neu aufzustellen ist eine echte Chance, die es zu nutzen gilt, um eben diese mit hoher Qualität für die nächsten 20/30/40 Jahre zu sichern. Die aktuellen demokratisch gefassten Beschlüsse der betreffenden Gremien im Landkreis sollen mit den überall einsehbaren transparenten Informationen (Gutachten/Broschüre unter „meinkrankenhaus2030“) die Grundlage dafür bilden.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten, statt an der Vergangenheit festzuhalten! Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Für Rückfragen steht auch der Gutachter Prof. Dr. Norbert Roeder jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez.       gez.

Andrea Jochner-Weiß    Thomas Lippmann

Landrätin/Aufsichtsratsvorsitzende          Geschäftsführer