„Die Patienten stehen immer im Mittelpunkt.“
Josefine Goroncy | Patientenfürsprecherin
Kontakt
Telefon 0170 4579003
mittwochs 10.30-12.30 Uhr und 14.30-16.30 Uhr
E-Mail: patientenfuersprecher@kh-gmbh-ws.de
Gesprächstermine nach individueller Vereinbarung
Die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau ist als Dienstleistungsunternehmen bestrebt, ihren Patienten eine bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege zu gewährleisten. Dabei stehen die Patienten im Mittelpunkt. Die Organisation, Ausstattung, Ärzte und Krankenpflegepersonal der Krankenhäuser sind ausschließlich auf die medizinische Versorgung und Pflege der Patienten ausgerichtet.
In diesem Zusammenhang ist uns ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und dem Krankenhaus GmbH zur Sicherstellung Ihrer Rechte, sowie ein systematischer und zielgerichteter Umgang der Krankenhaus GmbH mit den Anliegen und Beschwerden der Patienten auch im Hinblick auf unser Qualitätsmanagement besonders wichtig. Damit wir dieses erreichen und in die Praxis umsetzen, halten wir die Institution und Einrichtung einer Patientenfürsprecherin in beiden Kliniken für sinnvoll und notwendig.
Die Patientenfürsprecherin steht unseren Patienten und Angehörigen persönlich zur Verfügung. Sie nimmt die Anliegen und Beschwerden von Patienten und Angehörigen ernst und versucht zu klären, ob und welche Schritte von wem unternommen werden können, um Probleme zu lösen.
Wenn es nötig ist, übernimmt sie eine Mittlerrolle zwischen Patient, Klinikpersonal und Geschäftsführung. Die Patientenfürsprecherin soll die Probleme in der Beziehung zwischen Patient und Krankenhaus GmbH, die ihr bekannt werden, oder häufig vorgebrachte Anliegen und Wünsche an die Geschäftsführung weitergeben. Bei der Geschäftsführung setzt sie sich dafür ein, dass eventuell notwendige Veränderungen veranlasst werden. So ergänzt die Patientenfürsprecherin bereits etablierte Strukturen im Bereich des Risiko- und Qualitätsmanagements und arbeitet mit diesen zusammen, besonders bei der Bearbeitung von Patientenbeschwerden.
Sie erreichen unsere Patientenführsprecherin über das Personal, per E-Mail oder Telefon. Patienten oder Angehörige können individuelle Gesprächstermine mit der Patientenfürsprecherin vereinbaren. Auf Wunsch der Patienten kommt sie auch ans Krankenbett.
Die Patientenfürsprecherin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat alle Sachverhalte, die ihr als Patientenfürsprecherin bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Sie darf keine medizinischen und pflegerischen Beratungen und keine konkreten Rechtsberatungen anbieten. Die Patientenfürsprecherin arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Niemand darf der Fürsprecherin Weisungen erteilen. Sie braucht sich nicht an den Dienstweg zu halten.